WIR KÜMMERN UNS UM IHRE HUNDE, WENN SIE IN DEN URLAUB FAHREN , EINE AUSZEIT BENÖTIGEN, BUMMELN WOLLEN UVM
Voller Familienanschluss, kein Zwinger, knapp 20 Jahre Berufserfahrung mit vielen Fortbildungen.
Liebevoller Umgang
Auch schwierige Hunde werden gerne und individuell betreut
Wir sind weiterhin für euch da
Wir haben eine Schleuse, die auf Wunsch genutzt werden kann. Persönlicher Kontakt kann so auf Wunsch reduziert werden, bei Übergabe Eurer Fellnasen
So können wir aeure Süßen trotzallem, versorgen und umtüddeln, weiter fachgerecht versorgen.Während Ihr arbeiten geht, Besorgungen oä tätigt, können die kleinen/großen sich bei uns entspannen, spielen und sich wohl fühlen
Wenn gewünscht, stehen Einmalhandschuhe und Masken, sowie Desinfektionsmittel zur Verfügung
Wir freuen uns weiterhin auf alle Vierbeiner, die wir beherbergen dürfen.
mein Name ist Manuela Röber, ich wohne bei 74535 Mainhardt in einem Haus mit Wald und Wiesennähe und einem umzäunten Garten.
Ich bin mit Hunden groß geworden, habe meinen ersten Hund mit 10 gehabt.
Ich bin Paragraph 11 zugelassen
Unser Garten und unsere Terrasse werden gerne zum Sonnenbaden genutzt.
Je nach Witterung stehen hier dann auch eine Hundebadewanne und die verschiedenen Spielzeuge zur Verfügung.Gerne nehme ich Ihren Liebling mit in eine meiner Gassiegehgruppen, zu Fackelspaziergängen oder ähnlichem mit.Sie sind vollwertige Familienmitglieder und werden auch so behandelt.
Fortbildung in:
Genetik und deren FolgenHunde
Erziehung ohne Gewalt
Trainerin für Rally Obedience
Grundkurs in Agility
Welpenschule
Mentrailing
THS
Erste Hilfe am Hund
Medikamentengabe ob oral oder Injektionen jederzeit möglich.
Erfahrungen durch Mitarbeit beim Tierarzt in LB , Ausbildung als Arzthelferin
Bis dahin einen schönen Tag und einen Knuddler an Ihren Liebling
Zubuchbare
Optionen:
Baden
Krallen kürzen
uvm
Preise werden individuell besprochen.
Tagesbetreuung: 20€-25€
Urlaubsbetreuung:
ab 35€
Stunden- Halbtagesbetreuung ebenso möglich
Bringen und Abholug nur nach Vereinbarung. sonntags ausschliesslich zw 18 ud 19 Uhr
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundepension und Hundetagesstätte
§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Hundepension im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Hundes.
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Hundepension bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Hundes, wobei der Hund über Nacht in der Pension und Obhut verbleibt
(2) Hundetagesbetreuung bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird (Änderungen sind natürlich möglich
§ 3 Beratungsgespräch/Buchung
(1) Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Hundepension durch das Beratungsgespräch bei einem Kennenlerntermin eingehend informiert.
(2) Der Besuch der Hundepension ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
(3) Jegliche Besonderheiten, wie Verpflegung (Barf, Prey, Trockenfutter, gemixtes), medizinische Bedürfnisse sind durch den Hundehalter spätestens bei der Aufnahme des Hundes anzugeben.
dieses wird dann auf dem Vertrag extra aufgeführt.
Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass alle Medikamente, das Futter etc. mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Gerne stellen wir auch das Futter oder aber, wenn das Futter nicht, wird je nach Futtermenge und Art ein Aufschlag im Vorraus berechnet.
(4) Physische und psychische Besonderheiten des zu Hundes, insbesondere aggressive oder ängstliche oder andere Verhaltensauffälligkeiten sind der Hundepension beim ersten Beratungsgespräch mitzuteilen.
(5) Hunde mit Parasitenbefall und/oder ansteckende Krankheiten und läufige Hündinnen können nicht in Betreuung genommen werden.
(6) Der Halter bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.
§ 4 Vertragspartner/-abschluss
(1) Vertragspartner sind die Hundepension Glückliche Pfotenund der Eigentümer/Halter des Hundes (im folgenden Kunde genannt).
(2) Die Anmeldung des Hundes kann persönlich, telefonisch , per Whatsapp, per Telegram oder per E-Mail erfolgen.
(3) Die Hundepension bestätigt dem Kunden die Anmeldung schriftlich und teilt die anfallenden Kosten für den Zeitraum mit
(4) Der Vertrag zwischen dem Kunden des in die Hundepension gegebenen Hundes kommt erst zustande, wenn die Hundepension in o.g Form, dem Kunden die Reservierung bestätigt.
(5) Hunde, die noch nicht in der Hundepension zur Betreuung waren, müssen vor einem Aufenthalt für einen Probetag/ Probestunden in der Hundepension verbleiben.
(6) Die Anmeldung zur Tagesbetreuung muss einen Tag vor Abgabe des Hundes stattfinden
§ 5 Leistungen
(1) Die Hundepension ist verpflichtet, den vom Kunden gebuchten Platz bereitzuhalten, den Hund bei Abgabe in die Obhut zu nehmen und die vereinbarten Leistungen und zugebuchten Leistungen zu erbringen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für den bereitgestellte Platz und die Betreuung des Hundes und die vom Kunden für den Hund in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Hundepension zu zahlen.
(3) Die vereinbarten Preise /Kosten sind in bar mit zu bringen.
(4) Die Preise können von der Hundepension ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der zu betreuenden Hunde, der Leistungen der Hundepension oder der Betreuungsdauer des Hundes wünscht und die Hundepension dem zustimmt / Betreuungsplatz vorhanden ist.
§ 6 Freier Auslauf
(1) Während der vereinbarten Hundepensionsdauer gewährleistet die Hundepension dem zu beaufsichtigendem Hund ausreichend betreuten Freilauf auf dem umzäunten Gelände zu verschaffen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken.
§ 7 Impfungen, Krankheiten und Tod
(1) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die Hundepension, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. vor allem Tollwut. Der gültige Impfausweis ist bei Abgabe des zu betreuenden Hundes vorzulegen und wird in der Hundepension hinterlegt.
(2) Besitzt der in die Hundepension gegebene Hund nicht die aufgeführten Impfungen oder wird der gültige Impfpass bei Übergabe nicht ausgehändigt, ist die Hundepension berechtigt, von dem Hundepensionsvertrag zurückzutreten.
(Kopie,whatsapp,Telegram ist auch mgl)
Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundepension übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.
(3) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die Hundepension außerdem, dass dieser gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tiere ist . Ansonsten behält es sich die Hundepension vor, den Hund kostenpflichtig in Höhe von den aufgeführten Sonderleistungen mit den entsprechenden Mitteln zu behandeln. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Prophylaxen ( Parasitenbefall jeglicher Art), gehen zu Lasten des Hundebesitzers. Die Hundepension übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.
(4) Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. Die Hundepension übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, für den Zeitaufwand von Desinfektion, Reinigung der Räumlichkeiten, Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann von der Hundepension keine Haftung übernommen werden.
(5) Die Hundepension übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung/Erkeankung seines Hundes erfolgen sollen. Die Hundepension ist berechtigt einen Tierarzt der eigenen Wahl zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.
(6) Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall oder an den Folgen einer dem Hundehalter bekannten Erkrankung muss dieser die entstehenden Kosten im vollen Umfang erstatten.
§ 8 Läufige Hündin
(1) Hundepension kann keine läufige Hündinnen in Betreuung nehmen. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Hundepension geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, berechnet die Hundepension eine Aufwandsentschädigung von 30 Euro pro angefangem Tag, sofern die Hündin nicht unverzüglich abgeholt oder anderweitig untergebracht werden kann.
§ 9 Haftung
(1) Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist bei der Abgabe zu hinterlegen.
(2) Der Aufnahme des Hundes in die Betreuung der Hundepension erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet für die durch den zu betreuenden Hund verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
(3) Die Haftung der Hundepension ist für Schadensersatzansprüche und für jeden einzelnen Schadensfall entsprechend der Betriebshaftpflichtversicherung der Hundepension begrenzt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Inhaber der Hundepension Glückliche Pfoten oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen und/oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Hundepension Glückliche Pfoten oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt hiervon ausgenommen.
(4) Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken, Boxen, Halsbänder, Geschirre, Leinen, u. ä. übernimmt die Hundepension keine Haftung.
§ 10 Vorzeitige Abholung
(1) Der Hundehalter ist verpflichtet, eine Kontaktperson zu nennen, die die Hundepension jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann. Der Hundehalter bzw. die Kontaktperson wird durch die Hundepension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten
§ 11 Nichtabholung/Tierheim
(1) Der Hundehalter verpflichtet sich, den in die Hundepension gegebenen Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Hundepensionsdauer abzuholen. Bei Nichtabholung wird der Hund nach 10 Tagen in ein Tierheim das die Hundepension aussucht abgegeben. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt. Bis dahin verlängert sich der Vertrag am vereinbarten Abholtag automatisch. Für jeden zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tagessatz zu entrichten.Die Hundepension behält es sich vor den Hund gegebenenfalls anderweitig unterzubringen, wenn die Hundepension nach der vereinbarten Betreuungszeit ausgelastet ist.
§ 12 Bring- und Abholzeiten
(1) Die Hunde, zur Hundepension kommen, können zu folge
/p>